Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ticketkauf und Besuch auf der HanaCon 2024

Die HanaCon 2024 findet am Samstag, den 11. Mai und Sonntag, den 12. Mai 2024 statt.

*Die AGB sind der Einfachheit halber im generischen Maskulinum verfasst. Selbstverständlich sind damit alle Geschlechter gemeint.

§ 1. Geltungsbereich

  1. Veranstalter der HanaCon ist der HanaCon e.V. mit Sitz in der
    Baumgartenstr. 22 in 30419 Hannover, eingetragen beim Registergericht Amtsgericht Hannover unter der Registernummer VR 203762, erreichbar unter folgender E-Mail info@hanacon.de.
     
  2. Für Bestellungen von Tickets zur HanaCon 2024 über den Online-Ticket-Shop und an der Tageskasse gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit der Bestellung akzeptiert werden.
     
  3. Zwischen dem Inhaber eines Tickets (nachfolgend "Besucher" genannt) und dem HanaCon e.V. als Veranstalter der HanaCon gelten im Übrigen die nachfolgenden Bedingungen für den Besuch der Veranstaltung. Für den Besuch der HanaCon gelten darüber hinaus weitere Verhaltensregeln (Cosplay- und Hausordnung). Diese können auf der Website der HanaCon eingesehen werden. Alle Regeln sind zudem im Infobereich ausgehängt und können vor Ort eingesehen werden.

     

§ 2. Haftungsausschluss

  1. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden jeglicher Art. Es sei denn, der HanaCon e.V. einschließlich des ehrenamtlichen Teams hat grob fahrlässig gehandelt.

     

§ 3. Verkauf

  1. Der Online-Verkauf für die HanaCon 2024 startet am Montag, 02. Oktober 2023. Der Online-Verkauf endet am Montag, 15. April 2024 oder bis das Kontigent verbraucht ist.
     
  2. Die Online-Tickets werden personalisiert verkauft und bei Nichtzuordnung mit einem Lichtbildausweis kontrolliert. Sie sind außerdem limitiert.
     
  3. Es besteht kein Anspruch auf die Ausstellung eines Tickets, insbesondere dann nicht, wenn es bei der Ausstellung des Tickets zu technischen Problemen kommt.
     
  4. Zum Zeitpunkt der Veranstaltung wird eine Tageskasse eingerichtet, an der auch die limitierten Tickets erworben werden können. Reservierungen sind ohne Ausnahme ausgeschlossen.


§ 4. Vertragsabschluss bei Online-Tickets

  1. Mit der Bestellung von Online-Tickets gibt der Käufer ein Angebot an den HanaCon e.V. ab. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der HanaCon e.V. eine Auftragsbestätigung an die Bestell-E-Mail des Käufers sendet.
     
  2. Als Zahlungsmethoden stehen Banküberweisung und Paypal zur Verfügung.
     
  3. Die Zahlungsfrist bei Überweisung beträgt 14 Tage nach Erhalt der Kaufbestätigung. Die Zahlungsfrist bei PayPal Zahlungen ist sofort.
     
  4. Sollte ein Ticket nach 14 Tagen nicht bezahlt sein, wird eine Zahlungserinnerung mit einer Frist von 3 Tagen verschickt. Erfolgt auch dann keine Zahlung, wird das Ticket durch den HanaCon e.V. storniert und geht zurück in das Ticketkontingent.


§ 4. Rücktritt und Stornierung

  1. Sollte ein Ticket nach 14 Tagen nicht bezahlt sein, wird eine Zahlungserinnerung mit einer Frist von 3 Tagen verschickt. Erfolgt auch dann keine Zahlung, wird das Ticket durch den HanaCon e.V. storniert und geht zurück in das Ticketkontingent.
     
  2. Sollte nach der Stornierung durch den HanaCon e.V. eine Überweisung eingehen, wird diese kommentarlos zurücküberwiesen. Eine neue Bestellung ist erforderlich. Sollten sich die Ticketpreise zwischenzeitlich geändert haben, besteht kein Anspruch auf den bisherigen Preis.
     
  3. Eine Stornierung seitens des Käufers ist bis zum 15. April 2023 möglich. Es wird jedoch eine Stornogebühr in Höhe von 2,50 Euro erhoben. Eine Stornierung nach dem 15. April 2023 ist nur in besonderen Fällen (Krankheit oder Todesfall) möglich und beträgt die Hälfte des Ticketpreises. Wir empfehlen den Weiterverkauf an andere Interessenten. Bitte beachten Sie die Personalisierung des Tickets.
     
  4. Für den Kauf von Tickets besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).


§5. Einlassarmbänder & Übertragbarkeit

  1. Die Online-Tickets der HanaCon werden nach der Zahlung an die angegeben E-Mail im Bestellvorgang gesendet. Das Online-Ticket kann ausgedruckt oder auch digital auf dem Smartphone mitgebracht werden. Hier wird es dann einmalig eingescannt und gegen ein Einlassarmband eingetauscht.
     
  2. Die Einlassarmbänder, die gegen Einscannen des Online-Tickets oder gegen Bezahlung an der Tageskasse erworben wurden, müssen während der gesamten HanaCon auf dem Gelände sichtbar getragen werden. Der Einlass ist nur mit einem gültigen Einlassarmband möglich. Bei Verlust übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
     
  3. Die Online-Tickets der HanaCon sind personalisiert. Bereits beim Kauf müssen Vor- und Nachname aller Ticketinhaber angegeben werden. Nur ein personalisiertes Ticket berechtigt zum Tausch gegen ein HanaCon-Einlassarmband. Beim Umtausch kann das erworbene Ticket sowie der Personalausweis (oder ein anderes amtliches Dokument, das die Identität mit Lichtbild nachweisen kann, z.B. Reisepass, Führerschein, Schülerausweis, Krankenversicherungskarte) vom Veranstalter verlangt werden.
     
  4. Bis zum 9. Mai 2023 (zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn) kann das Ticket online auf eine andere Person übertragen werden. Danach ist eine Übertragung nur noch vor Ort an der Tageskasse/Information möglich.
     
  5. Wie viele andere Conventions wird auch die HanaCon e.V. ehrenamtlich organisiert. Von Fans für Fans. Es ist ausdrücklich untersagt, die Tickets zu einem höheren Preis zu verkaufen. Sollte der HanaCon e.V. Kenntnis von überteuerten Ticketverkäufen erhalten, kann der ursprüngliche Käufer in Zukunft keine Tickets mehr erwerben, erhält Hausverbot für alle Veranstaltungen des HanaCon e.V. und kann unter Umständen rechtliche Konsequenzen erhalten.
     

§6. Veranstaltung & Hausrecht

  1. Bei Ausfall der HanaCon besteht Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Reise- und Hotelkosten werden bei Ausfall nicht erstattet.
     
  2. Der Veranstaltungsbereich (das Con-Gelände) umfasst das HÖLDERLIN EINS und dessen Vorplatz. Etwaige Parkanlagen gehören nicht zum Veranstaltungsgelände. Der HanaCon e.V. ist nicht berechtigt, Ordner auf öffentlichem Gelände einzusetzen. Wir sind jedoch bemüht, im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten für die Sicherheit der Besucher der HanaCon zu sorgen.
     
  3. Der Veranstalter HanaCon e.V. hat das Hausrecht. Dieses wird grundsätzlich durch das Orgateam ausgeübt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird das HanaCon-Orgateam von der HanaCon-Crew unterstützt. Den Anweisungen der Crew ist ebenfalls Folge zu leisten. Ergänzend gelten die am Veranstaltungsort ausgehängten Verhaltensregeln für den Besuch der HanaCon (Cosplay- und Hausordnung). Diese sind auf der Website oder durch Aushang im Infobereich einsehbar.
     
  4. Mit dem Betreten der Veranstaltung erklärt sich der Besucher unwiderruflich damit einverstanden, dass der Veranstalter und die akkreditierten Pressevertreter Video- und Fotoaufnahmen vom Besucher als Teilnehmer der HanaCon zu Informations-, Dokumentations- und Werbezwecken erstellen, vervielfältigen und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlichen dürfen. Diese Einwilligung erfolgt ohne Vergütung und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DSGVO werden eingehalten. Alle Rechte können zu den vorgenannten Zwecken auch auf Dritte übertragen werden.
     
  5. Beim Betreten des Con-Gebäudes kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst / Conhelfer vor Ort durchgeführt werden (z.B. Taschenkontrolle). Gefährliche Gegenstände (z.B. Glasflaschen) können einbehalten werden. Eine ausführliche Liste von verbotenen Dingen sind auf der Webseite einzusehen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
     
  6. Der Veranstalter behält sich vor, Besuchern, die gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, die Hausordnung und die Cosplayordnung verstoßen, den Zutritt zum Congelände zu verwehren oder sie nachträglich vom Congelände zu verweisen. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet. Begeht oder versucht ein Besucher auf dem Congelände eine Straftat, so wird er ohne Vorankündigung des Congeländes verwiesen und der Sachverhalt zur Anzeige gebracht.
     
  7. Der Veranstalter ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen Conbereiche vorübergehend oder vollständig zu räumen und zu schließen, ohne dass ein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Ticketpreises besteht. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder der von ihm beauftragten Personen ist Folge zu leisten.
     
  8. Es gibt eine maximale Personenkapazität für die Conbereiche, ist diese erreicht, muss der Zutritt für weitere Besucher verweigert werden. Ein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Ticketpreises besteht nicht.
     
  9. Probleme können auch noch wenige Minuten vor Programmbeginn auftreten. Die Verschiebung oder der Ausfall von Programmpunkten ist kein Grund für eine Rückerstattung des Ticketpreises.


§7. Endbestimmung und Kontaktadressen

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
     
  2. Die Veranstaltung findet vorzugsweise in deutscher Sprache statt. Einzelne Programmpunkte werden jedoch aufgrund des kulturellen Angebots in englischer, koreanischer oder japanischer Sprache angeboten. Wir bemühen uns jedoch, Dolmetscher für die deutsche Sprache zu engagieren.
     
  3. Es gelten unsere AGB in der jeweils gültigen Fassung, der Veranstalter behält sich Änderungen vor. Diese Änderungen erfolgen nur in den nachfolgend genannten besonderen Fällen. Solche Fälle sind insbesondere Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie geänderte Auflagen der örtlich zuständigen Behörden. Derartigen Änderungen kann widersprochen werden. Der Widerspruch muss innerhalb einer Frist von einem Monat beim Veranstalter eingegangen sein.
     
  4. Kontaktadresse bei Fragen: info@hanacon.de.


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