Hausordnung der HanaCon
* Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Hausordnung das generische Maskulinum verwendet. Die Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.
1. Geltungsbereich und Gelände
- Die Hausordnung gilt auf dem gesamten Gelände: Tagungszentrum Wienecke XI, Matsuri Bereich, Eingangsbereich und Food Truck Bereich.
- Das Gelände ist behindertengerecht gestaltet und verfügt über eine entsprechende Toilette (Nutzung nur für Berechtigte).
- Das Gelände muss bis spätestens 22:00 Uhr verlassen werden; Übernachten ist untersagt.
- Es herrscht Ausweispflicht (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass).
2. Jugendschutz und Eintritt
- Kinder bis 7 Jahre: Freier Eintritt in Begleitung eines Erwachsenen (Altersnachweis erforderlich).
- Kinder bis 13 Jahre: Zutritt nur mit Eltern oder einer nach Jugendschutzgesetz beauftragten Begleitperson mit physischem Muttizettel.
- Jugendliche (14-15 Jahre): Ohne Begleitung Aufenthalt nur bis 22:00 Uhr erlaubt.
- Jugendliche (16-17 Jahre): Ohne Begleitung Aufenthalt nur bis 00:00 Uhr erlaubt.
- Begleitpersonen: Begleitpersonen von Schwerbehinderten erhalten freien Eintritt.
3. Foto, Video und Ton
- Auf dem Gelände werden Aufnahmen erstellt. Besucher erklären sich mit der unentgeltlichen Nutzung durch HanaCon e.V., Aussteller und Presse einverstanden.
- Mitschnitte vom Bühnenprogramm und Workshops sind erlaubt, sofern Künstler/Leiter kein Verbot aussprechen.
4. Verbote und Sicherheit
- Striktes Alkohol- und Cannabisverbot: Konsum führt zum sofortigen Ausschluss ohne Erstattung.
- Offenes Feuer und Fortbewegungsmittel (außer bei körperlicher Beeinträchtigung) sind untersagt.
- Fluchtwege müssen absolut frei von Taschen oder Cosplay-Requisiten bleiben.
- Koffer und übergroße Taschen (> 24 Liter) sind im Gebäude unerwünscht.
- Das ungefragte Nutzen von Steckdosen gilt als Diebstahl.
5. Verhalten und Hausrecht
- Gewerbliche Tätigkeiten (Waren, Dienstleistungen, Werbung) ohne Genehmigung sind untersagt.
- Das Gelände ist sauber zu halten; Reinigungskosten bei Verstoß trägt der Verursacher.
- Der Hotelbetrieb des Wienecke XI. darf nicht gestört werden (Gefahr des Platzverweises).
- Bei Straftaten wird die Polizei kontaktiert und Anzeige erstattet.
