Hausordnung der HanaCon

* Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Hausordnung das generische Maskulinum verwendet. Die Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.

1. Geltungsbereich und Gelände

  • Die Hausordnung gilt auf dem gesamten Gelände: Tagungszentrum Wienecke XI, Matsuri Bereich, Eingangsbereich und Food Truck Bereich.
  • Das Gelände ist behindertengerecht gestaltet und verfügt über eine entsprechende Toilette (Nutzung nur für Berechtigte).
  • Das Gelände muss bis spätestens 22:00 Uhr verlassen werden; Übernachten ist untersagt.
  • Es herrscht Ausweispflicht (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass).

2. Jugendschutz und Eintritt

  • Kinder bis 7 Jahre: Freier Eintritt in Begleitung eines Erwachsenen (Altersnachweis erforderlich).
  • Kinder bis 13 Jahre: Zutritt nur mit Eltern oder einer nach Jugendschutzgesetz beauftragten Begleitperson mit physischem Muttizettel.
  • Jugendliche (14-15 Jahre): Ohne Begleitung Aufenthalt nur bis 22:00 Uhr erlaubt.
  • Jugendliche (16-17 Jahre): Ohne Begleitung Aufenthalt nur bis 00:00 Uhr erlaubt.
  • Begleitpersonen: Begleitpersonen von Schwerbehinderten erhalten freien Eintritt.

3. Foto, Video und Ton

  • Auf dem Gelände werden Aufnahmen erstellt. Besucher erklären sich mit der unentgeltlichen Nutzung durch HanaCon e.V., Aussteller und Presse einverstanden.
  • Mitschnitte vom Bühnenprogramm und Workshops sind erlaubt, sofern Künstler/Leiter kein Verbot aussprechen.

4. Verbote und Sicherheit

  • Striktes Alkohol- und Cannabisverbot: Konsum führt zum sofortigen Ausschluss ohne Erstattung.
  • Offenes Feuer und Fortbewegungsmittel (außer bei körperlicher Beeinträchtigung) sind untersagt.
  • Fluchtwege müssen absolut frei von Taschen oder Cosplay-Requisiten bleiben.
  • Koffer und übergroße Taschen (> 24 Liter) sind im Gebäude unerwünscht.
  • Das ungefragte Nutzen von Steckdosen gilt als Diebstahl.

5. Verhalten und Hausrecht

  • Gewerbliche Tätigkeiten (Waren, Dienstleistungen, Werbung) ohne Genehmigung sind untersagt.
  • Das Gelände ist sauber zu halten; Reinigungskosten bei Verstoß trägt der Verursacher.
  • Der Hotelbetrieb des Wienecke XI. darf nicht gestört werden (Gefahr des Platzverweises).
  • Bei Straftaten wird die Polizei kontaktiert und Anzeige erstattet.
Zusätzlich gilt die Hausordnung der Wienecke XI. Hotel Hannover GmbH.